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Von Zeit zu Zeit kann es nötig werden, Seiten aus der Halopedia zu löschen. Jeder Benutzer kann Inhalte durch das Bearbeiten einer Seite und Entfernen von Informationen leeren. Dabei handelt es sich jedoch um kein endgültiges Unterfangen, da der Inhalt jederzeit in der Versionsgeschichte abrufbar bleibt und im Zweifelsfalle von jedem wiederhergestellt werden kann.

Administratoren hingegen können Artikel so löschen, dass diese nicht mehr für normale Benutzer sichtbar sind. Dabei werden alle alten sowie aktuellen Versionen entfernt. Dieses Recht bleibt den Administratoren vorbehalten, um missbräuchliches Verwenden der Funktion durch Benutzer zu vermeiden. Dadurch besitzen sie eine gewisse Verantwortung, welche durch diese Richtlinie weiter festgelegt wird.

Löschanträge

Die Löschung einer Seite zu beantragen ist relativ einfach. Setzte dazu die Vorlage {{Löschen|<Begründung>}} an den Anfang der zu löschenden Seite. Dadurch wird die Seite in der Kategorie:Löschanträge aufgeführt und ein Administrator kann sich anschließend darum kümmern. Folgend können eventuelle Einsprüche oder eine Abstimmung auf der Diskussionsseite notiert beziehungsweise durchgeführt werden.

Löschrichtlinie

Die Löschung einer Seite sollte immer nur als letzte Lösung in Betracht gezogen werden. Vielleicht ist es ja möglich, einen Artikel umzuschreiben und zu verbessern, anstatt ihn womöglich für immer zu "begraben". Es kann ebenfalls sein, dass es sich nur um ein Missverständnis handelt. Oft hilft es, auf der Diskussionsseite nachzufragen und auf die fehlerhaften Abschnitte hinzuweisen. Nichtsdestotrotz existieren Fälle, in denen eine Löschung angebracht ist. Dabei kann in zwei Verfahrensmöglichkeiten unterschieden werden.

Sofortige Löschung

Sofortige Löschung ist angebracht bei

  • Spam-Seiten (beispielsweise Artikel über Viagra, Links zu anderen Webseiten etc.),
  • unsinnigem Inhalt (wie "iersdf?!"),
  • Duplikaten,
  • doppelten/kaputten Weiterleitungen,
  • Testseiten (wie "Mal schauen, ob ich hier wirklich was schreiben kann"),
  • klar erkennbarem Vandalismus,
  • falscher Schreibweise nach Verschiebung der Seite und
  • ähnlichem Inhalt, welcher bereits entsprechend der Löschrichtlinie gelöscht wurde (siehe jedoch Wiederherstellungsrichtlinie).

Löschdiskussion

Löschung erst nach einer angemessenen Wartezeit (in etwa sieben Tage), beispielsweise bei

  • Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen bei Bildern oder in Artikeln,
  • Fan-Fiction-Seiten im Artikelnamensraum,
  • unbenutzte Weiterleitungen/Kategorien/Dateien und
  • einer Abstimmung auf der Diskussionsseite.

Bei Zweifelsfällen sollte die Löschung erst durchgeführt werden, wenn ein grober Konsens erreicht ist – unabhängig der Wartezeit.

Lösch-Logbuch

Du kannst die letzten Löschungen im Lösch-Logbuch nachverfolgen. Außerdem wirst du benachrichtigt, falls eine von dir erstellte Seite gelöscht wurde. Die Seite wird dann von deiner Beitragsliste und Beobachtungsliste entfernt.

Wenn du eine Seite besuchst, welche gelöscht wurde, erscheint die normale Bearbeitungsumgebung, jedoch ist zusätzlich eine Warnung zu sehen. Diese weist darauf hin, dass du eine gelöschte Seite bearbeitest. Lies am besten im Löschlogbuch nach, warum die Seite entfernt wurde, um nicht die gleichen Fehler zu begehen.

Wiederherstellungsrichtlinie

Ein Administrator kann gelöschte Seiten einsehen und somit ermitteln, ob die Seite fälschlicherweise gelöscht worden ist und einzelne oder alle Versionen wiederherstellen. Schau zuerst in das Löschlogbuch der Seite, um nachzulesen, warum die Seite gelöscht wurde. Bist Du dann der Meinung, sie wurde zu Unrecht entfernt, stell einen Antrag zur Wiederherstellung mit einer ausführlichen Begründung im Diskussionsforum:Generelle Diskussion. Erhält der Antrag genug Pro-Stimmen, wird die Seite wiederhergestellt.

Dauerhafte Löschung

Das Wikia Personal (Staff) kann das Tool „Oversight“ zur Verbergung von Änderungen verwenden, um Versionen dauerhaft zu entfernen (zum Beispiel, für die Versionen in welchen sich persönliche Informationen, wie Adresse oder Telefonnummer befinden oder auch bei schweren Urheberrechtsverletzungen).

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